Allgemeine Geschäftsbedingungen von Garten- und Landschaftsbau Seiler Thomas
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedienungen auch kurz AGB ́s genannt, regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen
als Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher
und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedin-
gungen gelten für die Geschäftsbeziehung
von Garten- und Landschaftsbau Seiler
und sind Bestandteil aller Liefer-,
Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungs-
verträge sowie vertraglichen Vereinbarun-
gen und Angebote. Sie gelten spätestens
durch Auftragserteilung oder Annahme
der Lieferung als anerkannt.Lieferungen,
Leistungen und Angebote der Firma Gar-
ten- und Landschaftsbau Seiler
an gewerbliche und nicht gewerbliche
Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen. Die damit für sämtliche gegenwärtige
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
der Firma Garten- und Landschaftsbau
Seiler im Geschäftsverkehr gegenüber
Kaufleuten, juristischen Perso-
nen des öffentlichen Rechts oder öffent-
lich rechtlichen Sondervermögen auch
dann gelten, wenn sie nicht nochmals aus-
drücklich vereinbart werden.
1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner
Geschäftsbedingungen / Vertragsbedin-
gungen des Kunden / Verbrauchers oder
Leistungsnehmers wird hiermit wider-
sprochen; sie werden insbesondere auch
dann nicht anerkannt, wenn Garten- und
Landschaftsbau Seiler Ihnen im
Einzelfall nach Übermittlung oder Kennt-
nisnahme nicht nochmals ausdrücklich
widerspricht. Vorsorglich wird auch etwa-
igen sonstigen Verweisungen des Kunden
innerhalb der Geschäftsbeziehungen wi-
dersprochen, es sei denn ihrer Geltung
wird ausdrücklich durch Garten- und
Landschaftsbau Seiler schriftlich
zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Garten- und Landschaftsbau Seiler
hält sich an abgegebene Angebote
vier Wochen gebunden, ausgenommen
sind Materialpreise, Rohstoffe wie Na-
turproduckte und Pflanzen die extremen
Schwankungen unterliegen, auf deren
Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben
können.
2.2 Mit der Bestellung von Waren und/
oder Bau und/ oder Dienstleistungen er-
klärt der Kunde/ Endverbraucher oder
Leistungsempfänger verbindlich diese er-
werben zu wollen. Wir sind berechtigt, das
in der Bestellung liegende Vertragsange-
bot innerhalb von zwei Wochen nach Ein-
gang bei uns anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich oder durch Be-
ginn der Dienstleistungen erklärt werden.
2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware
und / oder Dienstleistungen auf elektro-
nischem Wege, werden wir den Zugang
der Bestellung unverzüglich bestätigen.
Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar,
kann aber mit der Annahmeerklärung ver-
bunden sein.
2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter
dem Vorbehalt der richtigen und rechtzei-
tigen Selbstbelieferung durch unsere Zu-
lieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw.
Nichtverfügbarkeit informieren wir den
Kunden umgehend.
§ 3 Leistungs- und Lieferfristen
3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-Termine
gelten im Zweifel als annähernd und unver-
bindlich, sofern nicht individuell vertraglich
etwas anderes vereinbart worden ist; sie
stehen insbesondere unter dem Vorbehalt
der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und
ausreichenden Belieferung der Firma Gar-
ten- und Landschaftsbau Seiler
durch etwaige Zulieferanten.
3.2 Ist individuell vertraglich eine be-
stimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist
bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Lie-
fertermin vereinbart, so sind Schadenser-
satzansprüche wegen verspäteter Liefe-
rung und/oder Leistung ausgeschlossen,
sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Fir-
ma Garten- und Landschaftsbau Seiler zurückzuführen ist.
3.3 Gerät Garten- und Landschaftsbau
Seiler mit einer Leistung oder
Lieferung in Verzug, so ist der Kunde be-
rechtigt eine angemessene Nachfrist zu
setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf
er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein
etwaiger Verzugsschaden des Kunden
beschränkt sich auf höchstens 5 % der ver-
einbarten netto Vergütung, sofern Garten-
und Landschaftsbau Seiler den
Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.
3.4 Höhere Gewalt bei Garten- und Land-
schaftsbau Seiler oder deren
Lieferanten, eintretende Betriebsstörun-
gen, die eine fristgemäße Leistung oder
Lieferung verhindert, verändert etwaige
individualvertraglich vereinbarte Termine
und Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Wird durch die genannten Umstände die
Lieferung bzw. Ausführung unmöglich,
so werden wir von der Ausführungs- bzw.
Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der
Kunde Schadensersatz nicht geltend ma-
chen.
3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der
Leistungen der Firma Garten- und Land-
schaftsbau Seiler richtet sich
nach dem zugrundeliegenden Vertrag und
erfolgt nach den anerkannten Regeln im
Gartenbau und der gegenwärtigen Tech-
nik unter Einhaltung der Material und Pro-
ducktfreigaben.
3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird
dem Auftraggeber schriftlich angezeigt
z.d durch die Endabrechnung. Wünscht
der Auftraggeber eine Abnahmebesich-
tigung, so hat der diese innerhalb von
10 Werktagen gemeinsam mit dem Auf-
tragnehmer durchzuführen. wird keine
Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als
abgenommen mit Ablauf von 10 Werkta-
gen nach der schriftlichen Meldung über
die Fertigstellung der Leistung. Hat der
Auftraggeber die Leistung oder einen Teil
der Leistung in Benutzung genommen, so
gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts
anderes vereinbart ist.
3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel
hat der Auftraggeber sofort bei deren Be-
kanntwerden (insbesondere bei Teilen der
Leistung, die durch die weitere Ausfüh-
rung der Leistung der Prüfung entzogen
werden), sonst spätestens jedoch bei der
Abnahme schriftlich geltend zu machen.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht
schon vorher nach VOB § 7 trägt.
§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbe-
dingungen
4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt
der Waren und/ oder Dienstleistungen bin-
nen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungs-
datum die Rechnungssumme ohne Abzug
zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt
der Kunde in Zahlungsvollzug, Garten- und
Landschaftsbau Seiler ist nach billigem
Ermessen dann berechtigt, die Bank
üblichen Zinsen, mindestens jedoch einen
Verzugsschaden in Höhe von 10 % p. a. zu
berechnen.Näheres wie Skonto etc. wird
auf der Rechnung geregelt.
4.2 Garten- und Landschaftsbau Seiler
behält sich das Recht vor, Abschlags-
zahlungen nach Baufortschritten zu ver-
langen, diese sind binnen einer Frist von
5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist
kommt der Kunde in Zahlungsvollzug
und Garten- und Landschaftsbau Seiler
behält sich das Recht vor, alle
Leistungen ruhen zu lassen bis diese Ab-
schlagszahlung / Teilzahlung beglichen
werden.Nach Setzung einer angemes-
senen Nachfrist und bei untätig bleiben
des Kunden sind wir berechtigt, vom Ver-
trag zurückzutreten und Schadensersatz
zu verlangen. Sind Abschlagszahlungen
nicht verlangt, bleiben bis zur Beglei-
chung der Material- bzw. Zwischen- oder
Schlussrechnung, sämtliche gelieferten
Materialien im Besitz von Garten- und
Landschaftsbau Seiler, genau-
so bleiben sämtliche durch uns entsorgte
Materialien bis zur Begleichung der Zwi-
schen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des
Auftraggebers.
4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen
unserer Kunden eine wesentliche
Verschlechterung ein, so sind wir berech-
tigt, die Erbringung unserer vertragsge-
mäßen Leistungen von der Vorauszahlung
der vereinbarten Vergütung oder einer
entsprechenden Sicherheitsleistung ab-
hängig zu machen. Nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist bei Untätig blei-
ben unserer Kunden sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und Scha-
densersatz zu verlangen.
§ 5 Gewährleistung
5.1 Garten- und Landschaftsbau Seiler
übernimmt die Gewähr, dass seine
Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungs-
gemäß ausgeführt ist, den anerkannten
Regeln der Technik entspricht und nicht
mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder
die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder dem nach dem Vertrag vorausgesetz-
ten Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und
Saatgut die vom Auftraggeber geliefert
werden, wird vom Garten- und Land-
schaftsbau Seiler keine Gewähr-
leistung übernommen. Dies gilt auch für
Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten
anderer Auftragsnehmer herrühren. Auf
erkennbare Mängel hat Garten- und Land-
schaftsbau Seiler den Auftragge-
ber hinzuweisen.
5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von
Pflanzen sowie Rollrasen und Rasensaat
kann nur mit der gesonderten
Beauftragung einer Fertigstellungspflege übernommen werden.
Eine im Rahmen der Fertigstel-
lungspflege gegebene Garantie setzt die
richtige Behandlung der Pflanzen, Rollrasen
sowie Rasensaat durch
den Kunden außerhalb unserer Pflegeleis-
tung voraus (keine zusätzliche Düngung,
Wässern nach Absprache etc.). Fälle höhe-
rer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schäd-
lingsbefall etc. sind von der Garantie aus-
genommen, obgleich wir versuchen solche
Ereignisse zu beobachten um diesen gege-
benenfalls entgegenwirken zu können.
5.4 Garten- und Landschaftsbau Seiler
liefert die Ware in der Aus-
führung und Beschaffenheit,die zum
Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung
für die Brauchbarkeit der Ware zu einem
bestimmten Verwendungszweck ist aus-
geschlossen. Eine Sachmängelhaftung
ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn
die gelieferte Ware lediglich zu einem bei
derartigen Produkten handelsüblichen
Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorer-
wähnten Gewährleistungsbestimmungen
gelten entsprechend für durch Garten-
und Landschaftsbau Seiler er-
brachte Werk- oder Dienstleistungen.
5.5 Für die von uns durchgeführten Bau-
leistungen geben wir eine Gewährleistung
von bis zu fünf Jahren.
5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir
uns zunächst das Recht auf Nachbesse-
rung vor. Sollte diese zum wiederholten
Male misslingen steht dem Kunden ein
Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu.
Vom zurücktreten kann der Kunde nur im
Falle von grob fahrlässigen und schwer-
wiegenden Mängeln, die unter keinen
Umständen durch Nachbesserungsarbei-
ten zu beseitigen sind oder im Rahmen
von mehreren Nachbesserungsversuchen
nicht beseitigt wurden.
5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts-
oder Sachmangels nach mehrmaliger
gescheiterter Nacherfüllung den Rück-
tritt vom Vertrag, steht ihm daneben
kein Schadensersatzanspruch wegen
des Mangels zu. Wählt der Kunde nach
mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert
der mangelhaften Sache. Ohne ausdrück-
liche individualvertragliche Vereinbarung,
übernimmt Garten- und Landschaftsbau
Seiler keine Garantie für eine
bestimmte Beschaffenheit und/oder Halt-
barkeit von ihr gelieferter Ware
i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet Gar-
ten- und Landschaftsbau Seiler
für durch Sie zu vertretende Sach- und
Rechtsmängel ihrer Leistungen und Liefe-
rungen wie folgt:
5.8 Garten- und Landschaftsbau Seiler
haftet für durch sie zu vertretende
Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf
Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder
auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzliefe-
rung oder Gutschrift des zurückgegebe-
nen Warenwertes. Ansprüche auf Minde-
rung oder Ersatz eines unmittelbaren oder
mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich
zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine
etwaige gesetzliche Haftung Garten- und
Landschaftsbau Seiler, für aus zu
vertretenen Sachmängeln folgenden Per-
sonenschäden
(Verletzungen von Leben, Körper oder Ge-
sundheit) oder auf Grund vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt un-
berührt.
5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei
nur unerheblichen Abweichungen von der
vereinbarten Beschaffenheit oder bei un-
erheblicher Beeinträchtigung der Brauch-
barkeit der gelieferten Ware bzw. der er-
brachten Dienstleistung.
5.10 Der Kunde hat die empfangende
Ware oder angenommene Leistung un-
verzüglich nach Anlieferung/Leistungs-
erbringung auf etwaige Sachmängel hin
zu untersuchen und seine Beanstandung
unverzüglich gegenüber Garten- und
Landschaftsbau Seiler schrift-
lich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen,
seit dem Leistungs - /Lieferungsdatum gilt
die Ware oder Leistung als genehmigt, so-
weit etwaige Mängel, Abweichungen vom
Leistung /Lieferungsumfang oder sonstige
Beanstandungen der Ware/Leistung im
Rahmen einer stichprobenartig durchge-
führten Überprüfung hätten festgestellt
werden können. Bei sämtlichen mangel-
bedingten Rücklieferungen trägt der Kun-
de die Gefahr der zufälligen Verschlechte-
rung und des zufälligen Untergangs der
Ware bis zu deren Eingang bei Garten- und
Landschaftsbau Seiler.
5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis
grundlos, ist Garten- und Landschaftsbau
Seiler berechtigt, die ihr aus
Anlass der Beanstandung entstandenen
Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu
verlangen.
5.12 Rückgriffsansprüche des Kunden ge-
gen Garten- und Landschaftsbau Seiler
aus § 478 BGB (Unternehmerrück-
griff) besteht nur insoweit, als der Kunde
mit seinem Arbeitnehmer keine über die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
hinausgehende Vereinbarung getroffen
hat und der Kunde ein Verbraucher ist.
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten
seine Informationspflicht über verlaufen-
de Versorgungsleitungen genau wahr-
zunehmen. Sollte dies nicht geschehen,
kann Garten- und Landschaftsbau Seiler für eventuelle, nicht absichtlich
herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung
übernehmen.
6.2 Die zur Ausführung erforderlichen
Unterlagen wie Leistungsverzeichnis,
Lage- und Werkpläne o.ä. werden vom
Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in
ausreichender Anzahl zur Verfügung ge-
stellt. Leistungen hierzu wie Gutachten,
Berechnungen, Zeichnungen, Leistungs-
beschreibungen und der gleichen, zu de-
nen der Auftragnehmer beauftragt wird,
werden dem Auftraggeber gesondert be-
rechnet, sofern im Vertrag nichts anderes
vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Ver-
kehrssitte üblich ist.
6.3 Die zur Ausführung der Leistungen er-
forderlichen Lagerplätze und Anschlüsse
(Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom
Auftraggeber auf der Baustelle unentgelt-
lich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und
Baustrom kann vom Auftragnehmer in der
für die Ausführung der Leistungen erfor-
derlichen Menge unentgeltlich entnom-
men werden. Sollte dies nicht möglich
sein so trägt der Kunde die Kosten für die
Bereitstellung.
§ 7. Aufrechnungsverbot: Ausschluss des
Zurückbehaltungsrecht
7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen-
über Forderungen der Garten- und Land-
schaftsbau Seiler aufzurechnen
oder ein gesetzliches Zurückbehaltungs-
recht oder ein Leistungsverweigerungs-
recht auszuüben, es sei denn, diesen
Gegenrechten liegen rechtskräftig festge-
stellt oder durch Garten- und Landschafts-
bau Seiler schriftlich anerkannte
Gegenansprüche zu Grunde.
§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht;
Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist der allgemeine
Gerichtsstand von Garten- und Land-
schaftsbau Seiler (Amtsgericht Augsburg).
Sind die
Vertragsparteien Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag der allgemeine Gerichts-
stand von Garten- und Landschaftsbau
Seiler (Amtsgericht Augsburg).
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Aus-
schluss des CISG.
8.3 Im Streitfall ist Garten- und Land-
schaftsbau Seiler berechtigt, den
Streitfall an ein unabhängigen Schieds-
mann zu leiten. Der Schiedsmann wird
in diesem Fall vom Kunden und von Gar-
ten- und Landschaftsbau Seiler
zusammen ausgewählt. Die anfallenden
Kosten werden zur gleichermaßen vom
Kunden und von Garten Landschaftsbau
Seiler getragen.
§ 9. Anpassungsklausel und Schlussbe-
stimmungen
9.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen zwischen Garten- und
Landschaftsbau Seiler und dem
Kunden unwirksam sein oder werden soll-
ten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser
allgemeinen Geschäftsverbindungen und
des Vertragsverhältnisses im Übrigen un-
berührt. Die Vertragsparteien verpflichten
sich, etwaige unwirksame Vertragsbestim-
mungen durch solche Vereinbarungen zu
ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirt-
schaftlichen Zweck dem mit der unwirksa-
men Klausel verfolgten Zweck möglichst
nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle
Regelungslücken.
§ 10. Hinweis zu Naturstein
10.1 Natursteine sind Produkte der Natur
und einzigartig, sie unterliegen natürli-
chen Schwankungen in Farbe und Struk-
tur. Bildmaterial kann nicht den tatsäch-
lichen Farbton der Natursteinprodukte
wiedergeben. Abweichungen, wie Far-
bunterschiede (auch korrosionsbedingt),
Trübungen, Adern, Naturfehler der Po-
ren, Einsprengungen, Haarrisse, Quarz-
adern, etc. sind natürlich und berechtigen
nicht zur Reklamation insofern sie han-
delsüblich sind. Dies gilt auch über den
bemusterten Rahmen hinaus sowie für
witterungsbedingte Farbveränderungen.
Muster können keinesfalls alle in der Na-
tur vorkommende charakteristische Merk-
male wiedergeben.
Verschiedene Materialien können sich
unter Einfluss von Chemikalien verfärben
(z.B. Basalt, Basanit, Kalkstein), was die
Optik und Gebrauchsfähigkeit beeinträch-
tigt. Es obliegt allein dem Kunden, vor
Gebrauch zu prüfen, welche Chemikalien
unbedenklich verwendet werden können.